Die alte Variante hat so wie er war die E-Prüfnummer für die MT10 bekommen, also dürfte man da nicht für belangt werden, da man ihn unverändert fährt. Warum Sc-Project jetzt genau was ändern muss weiß ich nicht. Aber wenn die alte Variante nicht mehr gefahren werden darf, dann liegt es an dem Hersteller die alten zurückzurufen und auszutauschen. Wenn das nicht geschieht dürften die alten "Bestandschutz" haben. Ähnlich wie das alle Motorräder ab 2017 diesen dämlichen Reflektor haben müssen, die davor zugelassenen Maschinen diesen aber nicht nachrüsten müssen.
ab Januar 2018; Update für SC-Project S1 mit DB-Eater
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- RN 45
- Doug
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#32 Ich frag mich woher so einige Aussagen kommen....Bestandschutz?????
Beim Haus.....ja......beim Motorrad nein.......Nochmals, auch wenn es hier schon öfter geschrieben wurde......nur damit Leser nicht verunsichert werden.
Wenn bei einer Messung die DB Zahl, bei Nenndrehzahl, überschritten wird.......ist es ganz egal was der Hersteller oder TÜV eingetragen haben dann ist man im Anzeigenbereich, ob mit oder ohne Eater.
Es gibt keinen ESD der mit einer ABE die DB Zahl erhöhen darf........
Eine Erhöhung gibt es nur durch eine Einzelabnahme und die habe ich noch nicht erlebt, außer bei Custom Bikes.
Frohes Weihnachtsfest.......
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#33 Zitat von LutzeIch frag mich woher so einige Aussagen kommen....Bestandschutz?????
Beim Haus.....ja......beim Motorrad nein.......Wenn bei einer Messung die DB Zahl, bei Nenndrehzahl, überschritten wird.......ist es ganz egal was der Hersteller oder TÜV eingetragen haben dann ist man im Anzeigenbereich, ob mit oder ohne Eater.
Es gibt keinen ESD der mit einer ABE die DB Zahl erhöhen darf........
Eine Erhöhung gibt es nur durch eine Einzelabnahme und die habe ich noch nicht erlebt, außer bei Custom Bikes.
Frohes Weihnachtsfest.......
Die kommen aus meinem persönlichen Leben und meinem Umfeld.
Und sicherlich gibt es Bestandschutz.
Nehmen wir doch das Beispiel mit dem SC Projekt Endtopf. Der wurde höchstwahrscheinlich 2016 auf einer der ersten MT 10 per Einzelabnahme homologiert und daraus wurde dann eine Serien ABE generiert.
Du kaufst also zugelassen Topf und montierst ihn er hat ja eine Zulassung mit welchem Paragraphen willst du mir den jetzt wieder verbieten? Stillegen oder dergleichen?
Und sollte es Fertigungsabweichungen sogenannte Toleranzen geben so muss der Hersteller die ausgelieferten Töpfe tauschen oder per Update upgraten so wie zb auch in der Dieselaffärre zu sehen war.
Nochmal, Vor-Ort Messungen kannst du mit jedem Fachanwalt anzweifeln lassen... Da oft die Herren nicht richtig aufgepasst haben bzw wenn z. B. eine Felswand am Messpunkt steht der Schall die Messung verfälscht.
Mir stellt sich die Frage wer wen verunsichert?
Da hast du nur bedingt recht wir reden hier von keiner Eintragung sonder von einer Serien ABE das sind schon wieder zwei Welten dazwischen... Eintragung ist eine für Dein Fahrzeug spezifische Änderung die in deinen Papieren und auch nur da eingetragen wird und eine ABE ist eine EU weit geltende Zulassung für das neue Bauteil wir sprechen hier von einer ABE und die ist ja bekanntlich eintragungsfrei.
What? Schau mal in die grösste deutsche Motorrad Zeitschrift, das sind regelmäßig Tests von Zubehör Töpfen die teilweise die Serienleistung erhöhen und auch die db.
Das wünsch ich dir auch
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#34 Moinsen,
also ich habe mir vor einigen Tagen auch den SC1 geordert, trotz dieser Diskussion hier, und nach dem Hinweis von Cyclone.
(Danke!! )Wenn auf der Karte steht, dass dieser Topf ohne Eater gefahren werden darf, ist das erst einmal E-Gesetzlich ein Status Quo, den SC, oder ggfs mein Anwalt prüfen darf.
Natürlich gelten dB Grenzen, diese werden aber bei der Abnahme und Ausstellung des Zertifikats geprüft.
Wenn ich jetzt so einen Topf kaufe bin ich nicht verpflichtet, die Einhaltung der gesetzlichen Rahmen zu prüfen.
Und wenn in meinem E-Nachweis steht, dass ich den Topf ohne Eater fahren darf, kann ich das ja auch vielleicht mal machen.
...auch wenn mich eher der Sound, als die Lautstärke interessiert...Exup bleibt jedenfalls drin, Januar wird dann hoffentlich umgebaut, bin sehr geaspannt....
Grüße,
Thommes -
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#35 Zitat von DerJokerzHallo Doug,
den Fall will ich mal sehen der beim originalen bzw ABE gesegneten Topf wenn über die Zeit zu laut geworden ist getauscht werden muss...Das ist doch auch Bestandteil einer ABE Zulassung das der Auspuff auch über einige Betriebsstunden gemessen wird.
Vor-Ort Messungen sind wie schon von Toni angesprochen bis zu 50% nicht richtig bzw fehler behaftet.
Das was du erzählst sind Schauer Märchen als es noch keine EU gab, Apple noch Taschenrechner baute und du dein Auspuff mit der Deutschen Markt bezahlt hast.
Meine Postings beziehen sich immer auf meine Person bzw das was ich erlebt habe, meine alte Duc von 97 hatte unglaubliche 105 db im Schein eingetragen und im Fahrbetrieb 94 db wohlgemerkt mit originalen Töpfen und nein damals war es noch eine ganz normale Mopede ohne H Zulassung.
Mit den montieren Termignonis war die Kiste so laut das ich nach 30 min Tinitus hatte aber dennoch legal. Vor zwei Jahren bin ich in eine Polizei Kontrolle geraten es waren zwei Bedienstete ein jüngerer und ein älterer, der ältere erfreute sich am Klang und weil die Duc so alt war, der jüngere wollte um biegen und brechen einen Zettel schreiben und hat es auch gemacht mit dem Ergebnis das ich Geld nach dem Prozess vom Staat bekommen habe.
Kurz um es gibt Leute die hören das Gras wachsen für alle anderen sind es auch nur Menschen wie du und ich.
Ich klink mich jetzt aus dem Thema aus, jeder muss für sich selbst entschieden was er dran baut ob mit oder ohne Zulassung und wie weit er sich aus dem Fenster lehnen kann und es auch letztendlich tut.
Hallo und Frohe Weihnachten Der Jokerz,
es ist schon sehr interessant, in welchem Rahmen Du hier argumentierst!
Ich, welcher das Gras wachsen hört, welcher wiederum auch aus Erfahrungen der letzten Jahre berichten kann, erlebte es und sehe anders
Des Weiteren unterstellst Du noch das ich ein "alter Sack" bin, welcher nur von früher, wo es noch die gute alte D-Mark gab, berichten kann.
Ahso Märchenerzähler bin ich auch, ich vergaß !
Vielleicht gibt es einfach auch andere Erfahrungswerte wie deine? Oder alle Anderen haben Unrechtadmin; kann ich einen Ratstitel erhalten " Es war einmal .." ? Irgendwie gut.
Fakt ist; bei jeder Fahrzeugkontrolle kann das Fahrzeug sofort stillgelegt werden! Achtung und jetzt kommt es, sogar ohne ein Lautstärkemessung. Es reicht alleine der Verdacht. Glücklicherweise hat es mich nicht betroffen.
Zitat von DerJokerzDie kommen aus meinem persönlichen Leben und meinem Umfeld.
Und sicherlich gibt es Bestandschutz.
Nehmen wir doch das Beispiel mit dem SC Projekt Endtopf. Der wurde höchstwahrscheinlich 2016 auf einer der ersten MT 10 per Einzelabnahme homologiert und daraus wurde dann eine Serien ABE generiert.
Du kaufst also zugelassen Topf und montierst ihn er hat ja eine Zulassung mit welchem Paragraphen willst du mir den jetzt wieder verbieten? Stillegen oder dergleichen?
Und sollte es Fertigungsabweichungen sogenannte Toleranzen geben so muss der Hersteller die ausgelieferten Töpfe tauschen oder per Update upgraten so wie zb auch in der Dieselaffärre zu sehen war.
Nochmal, Vor-Ort Messungen kannst du mit jedem Fachanwalt anzweifeln lassen... Da oft die Herren nicht richtig aufgepasst haben bzw wenn z. B. eine Felswand am Messpunkt steht der Schall die Messung verfälscht.
Mir stellt sich die Frage wer wen verunsichert?
Da hast du nur bedingt recht wir reden hier von keiner Eintragung sonder von einer Serien ABE das sind schon wieder zwei Welten dazwischen... Eintragung ist eine für Dein Fahrzeug spezifische Änderung die in deinen Papieren und auch nur da eingetragen wird und eine ABE ist eine EU weit geltende Zulassung für das neue Bauteil wir sprechen hier von einer ABE und die ist ja bekanntlich eintragungsfrei.
What? Schau mal in die grösste deutsche Motorrad Zeitschrift, das sind regelmäßig Tests von Zubehör Töpfen die teilweise die Serienleistung erhöhen und auch die db.
Das wünsch ich dir auch
Zitat von LutzeIch frag mich woher so einige Aussagen kommen....Bestandschutz?????
Beim Haus.....ja......beim Motorrad nein.......Wenn bei einer Messung die DB Zahl, bei Nenndrehzahl, überschritten wird.......ist es ganz egal was der Hersteller oder TÜV eingetragen haben dann ist man im Anzeigenbereich, ob mit oder ohne Eater.
Es gibt keinen ESD der mit einer ABE die DB Zahl erhöhen darf........
Eine Erhöhung gibt es nur durch eine Einzelabnahme und die habe ich noch nicht erlebt, außer bei Custom Bikes.
Frohes Weihnachtsfest.......
Lutze
jupp sehe ich absolut auch so!Zitat von DerJokerz...
den Fall will ich mal sehen der beim originalen bzw ABE gesegneten Topf wenn über die Zeit zu laut geworden ist getauscht werden muss...Das ist doch auch Bestandteil einer ABE Zulassung das der Auspuff auch über einige Betriebsstunden gemessen wird.Zitat von DerJokerz...
Nehmen wir doch das Beispiel mit dem SC Projekt Endtopf. Der wurde höchstwahrscheinlich 2016 auf einer der ersten MT 10 per Einzelabnahme homologiert und daraus wurde dann eine Serien ABE generiert.Du kaufst also zugelassen Topf und montierst ihn er hat ja eine Zulassung mit welchem Paragraphen willst du mir den jetzt wieder verbieten? Stillegen oder dergleichen?
.. siehe den Beitrag von Lutze
Zitat von DerJokerz...
Und sollte es Fertigungsabweichungen sogenannte Toleranzen geben so muss der Hersteller die ausgelieferten Töpfe tauschen oder per Update upgraten so wie zb auch in der Dieselaffärre zu sehen war... stimmt nur bedingt. Frage in den Raum; kann eine Abgasanlage nicht einen gewissen Verschleiß im Laufe der Zeit ereilen ?
Zitat von DerJokerz...
Nochmal, Vor-Ort Messungen kannst du mit jedem Fachanwalt anzweifeln lassen... Da oft die Herren nicht richtig aufgepasst haben bzw wenn z. B. eine Felswand am Messpunkt steht der Schall die Messung verfälscht... kann sein ! Muss aber nicht! Keiner bestreitet die Aussage von Dir.
@Jokerz , wenn ein Motorrad gemessen wird, auch wenn diese Messung nicht okay sein sollte, kann die Exekutive handeln! Egal in welchem Rahmen.
Alles wird gut, ...
Viele Grüße von dem "alten Sack & Märchenerzähler", welcher eigentlich garnicht so alt ist
Doug -
#36 Scheinbar werde ich hier falsch verstanden,
es geht nicht darum, ob ein ESD zurück gezogen wird oder nicht mehr erlaubt ist!
Es geht darum, egal was der Hersteller oder der TÜV sagt, wenn die DB Zahl über den eingetragenen Wert liegt, gibt es eine Anzeige und der Halter ist verantwortlich!Dann kannst Du den Hersteller verklagen weil er eine E-Nummer mitgeliefert hat, viel Erfolg dabei!
Das betrifft auch andere Teile mit e-Nummer, natürlich wird dem Halter kein Vorsatz vorgeworfen aber er muss das Teil ersetzen.
Wir hatten schon Scheinwerfer die aber mit falschem Leuchtmittel geliefert wurden und die müssten wir tauschen.
Auch wenn ein originaler ESD zu laut ist, weil z.B. die Dämmwolle über die Jahre weggebrannt ist, kann es zur Stilllegung der Maschine führen und müsste ausgetauscht oder nachgestopft werden. Verantwortlich ist der Halter!
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#37 Ich habe mir am 05.11.2017 den sc s1 bestellt, einen Monat später kam er dann mit db eater und die Karte genau so ausgeschrieben wie ihr es beschrieben habt, da steht drauf ohne db eater. Ich probierte dann den db eater raus zu nehmen, ohne Erfolg der war fest geschweißt daraufhin schrieb ich sc an. Nach vielen langen hin und her konnte ich ihn zurück schicken und bin nun gespannt was für einen ich zurück bekomme, ich bestand darauf den mit 70 mm Durchmesser Rohr zu haben wie es auch in der Artikelbeschreibung steht. Ich bin echt mehr als gespannt. Aber das der db eater fest war
Das war doch bei euch auch nicht so laut Bildern? -
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