Scheinbar werde ich hier falsch verstanden,
es geht nicht darum, ob ein ESD zurück gezogen wird oder nicht mehr erlaubt ist!
Es geht darum, egal was der Hersteller oder der TÜV sagt, wenn die DB Zahl über den eingetragenen Wert liegt, gibt es eine Anzeige und der Halter ist verantwortlich!
Dann kannst Du den Hersteller verklagen weil er eine E-Nummer mitgeliefert hat, viel Erfolg dabei!
Das betrifft auch andere Teile mit e-Nummer, natürlich wird dem Halter kein Vorsatz vorgeworfen aber er muss das Teil ersetzen.
Wir hatten schon Scheinwerfer die aber mit falschem Leuchtmittel geliefert wurden und die müssten wir tauschen.
Auch wenn ein originaler ESD zu laut ist, weil z.B. die Dämmwolle über die Jahre weggebrannt ist, kann es zur Stilllegung der Maschine führen und müsste ausgetauscht oder nachgestopft werden. Verantwortlich ist der Halter!