Nachweis für Garantieleistung nach Motorschaden

  • #21

    Ich denke, er braucht das für den Verkauf des Bikes. Ein Tauschmotor ist ohnehin nicht verkaufsfördernd, erst recht nicht wenn Dokumente zu so einen Eingriff fehlen. Von einem Servicestempel im Heft würde ich mich als Interessent nicht beeindrucken lassen. Wenigstens ist der Mann ehrlich und will bei einem möglichen Verkauf auch durch Tauschdokumentation alles sauber darlegen. Ich würde das genauso von Yamaha einfordern. Wenigstens ein offizielles Schreiben von/vom Yamaha (Händler) welches anständig den Tausch auf Garantie/Gewährleistung mit Stempel bestätigt.

  • #22

    Ist doch im Serviceheft notiert mit Stempel. Er kann ja froh sein, das er einen neuen Motor bekommen hat. Theoretisch dürften sie ja auch reparieren.

    Yamaha bezahlt das doch, warum sollten die ihm da noch was schriftliches geben, es fährt doch wieder. Extra Garantie gibts doch auch nicht auf den neuen Motor.

  • #24

    Eine Rückrufaktion wie du sie genannt hast, ist nicht gleichzusetzen mit einem Motortausch. Ein Motortausch ist keine Lappalie. Ich hab bei Mercedes damals ein neues Getriebe auf Garantie bekommen und 4 Seiten Papier über den Tausch lagen dabei (inkl Getriebe-Serien Nr etc). Bei Yamaha habe ich auch ein Blatt Papier bekommen als die Rückrufaktion des Bremslichtschalters der MT-10 durchgeführt wurde und vermerkt war.


    Nochmal: Wenn man das Bike behalten will wärs mir auch egal, aber steht ein Verkauf an dann entscheidet ein anständiges Dokument zum Motortausch über Verkaufserfolg oder ordentlich Miese beim Verkauf.

  • #25

    Die Reparatur Ist viel Höher als ein neuer Motor. und auf neuen Motor gibst immer neue Garantie! . Yamada wird nie Mals denn Hersteller sagen ja komm repariert mal das teil . wir zahlen mal Doppelt (wir haben das geld ja) 8o

    Dominator+Leovince , ECU Flash (Blipper+Launch+WarmUP+PitLimiter) .100.000KM auf der Uhr

  • #26

    Die Garantie gibts aufs FAhrzeug, den Motor hat er ja nicht gekauft und durch Reoparaturen verlängert sich keine FAhrzeuggarantie, steht doch bestimmt auch so in den Garantiebedingungen.

    Ich würde sowieso kein Mopped von jemandem kaufen der es sofort nach Motortausch verkauft ;) mit oder ohne Geschichtsbuch dazu ;)


    Für den Bremslichtschaltertausch gabs nur den Schriebs von Yamaha das man hinfahren muss, für den Austausch in der Werkstatt gar nichts.

  • #28

    Dann ist meine Werkstatt einfach sehr Kundenfreundlich. Schade dass ich die MT verkauft habe sonst hätte ich das Schriftstück kurz rausgefischt und hier hochgeladen.

  • #29

    ...ja, wenn der neue Motor dann nach 5000km wegen eines Fertigungsfehlers hops geht, stehst Du ganz schön dumm da.

    Ich finde es schon befremdlich wenn der Hersteller auf seine eigenen Austauchteile keine Garantie gibt, spricht nicht unbedingt für sein Vertrauen in die eigene Qualität, vom Geschmäckle für den Kunden mal ganz abgesehen.

    Grüße von Stefan D. aus W., the home of cloudbursts!

    Einmal editiert, zuletzt von Sonntagsfahrer ()

  • #30

    manche verstehen hier gewissen Dinge nicht zwischen Garantie und Gewährleistung.

    Garantie ist freiwillig...

    Gewährleistung ist gesetzlich.

    Yamaha kann die Garantie auf den Motor natürlich rausnehmen, ändert aber nichts daran, dass es auf getauschte Neuteile 2 Jahre Gewährleistung gibt, hier halt der Motor.

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