Nachweis für Garantieleistung nach Motorschaden

  • #1

    Hallo zusammen,
    manche haben vielleicht ja mitbekommen, dass meine MT10 SP am 28. Mai einen Motorschaden hatte.
    Zum Zeitpunkt vom Schaden waren 13747km auf der Maschine und der letzte Service war bei 10241km am 11.10.2022.

    Die Maschine wurde dann bis zum 03.08. repariert, und ich hab die dann am 18.08. beim Händler abgeholt. Und jetzt beginnt das "Drama".

    Laut mündlicher Aussage vom Werkstattmeister habe ich jetzt einen Fabrikneuen Motor von Yamaha eingebaut bekommen. Was genau die Ursache war, oder mehr Infos als Metall im Öl hab ich nicht bekommen. Als ich die Maschine abholen war, wurde die angelassen, aus der Lagerhalle gefahren, hingestellt, und das wars. Ich hab weder einen Nachweis was gemacht wurde, keinen Eintrag ins Serviceheft oder Hinweis auf das einfahren für den neuen Motor bekommen. Nix.


    Zuhause ist mir dann nach 2-3 Tagen auch aufgefallen, dass anscheinend nur das Minimum getan wurde. Laut Inhaber war das ganze Öl Metalldurchsetzt, aber der Ölkühler wurde mit den neuen Motor nicht getauscht. Da ist noch der alte vom Motorschaden Motor drinnen...

    Dann musste ich 2x Nachtelefonieren, damit ich zumindestens einen Eintrag ins Serviceheft bekommen hab. Da ich meine MT10 aber verkaufen möchte, will ich auch einen Nachweis was genau gemacht wurde, und den bekomme ich nicht von der Werkstatt. Die Werkstatt hat nur den 1000km und 10000km Service im System. Weder im Eigenen, noch im Yamaha System gibt's einen Nachweis zum getauschten Motor. Auch bei Yamaha auf der Internetseite steht nicht mehr:


    Ich hab bei Yamaha auch direkt (Telefon und E-Mail) gefragt, aber die verweisen mich nur auf mein Profil mit den Digitalen Serviceheft. Als ich denen klar gemacht hab, dass der Tausch da nicht auftaucht, hieß es ich soll mich an den Händler wenden.

    Gesagt, getan. Ich war mittlerweile locker 5-6x deswegen beim Händler, und hab schon zig mal mit denen gesprochen. Laut Büro passt da was nicht, weil nichtmal ein Arbeitsauftrag angelegt ist in deren System. Auf meine E-Mails wird nicht reagiert, und am Dienstag hab ich direkt mit den Werkstattmeister gesprochen.


    Der hat nur gesagt, Kulanzleistungen gibt es keine Nachweise für mich, und er kann mir auch nichts ausdrucken deswegen. Das ist nur im Garantieportal von Yamaha zu sehen, und da hat er auch keinen zugriff drauf. Am Schalter bzw. in deren Büro wurde aber nie was dazu gefunden. Wenn der Käufer Infos will, soll er sich doch einfach beim Händler melden. Ja klar. Die am Schalter finden nix, und der Werkstattmeister wird sich in ein Paar Monaten sicher noch dran erinnern.


    Im Serviceheft steht auch nur:


    Und "erneuert" lässt auch wieder extrem viel Spielraum offen was GENAU gemacht wurde. Dazu hab ich den Eintrag mit Stempel auch nur bekommen, weil da gerade zufällig der Inhaber am Serviceschalter vorbei gekommen ist, und mitbekommen hat dass im System nix gefunden wurde. "Schreib einfach rein neuer Motor bei Kilometerstand und mach den Stempel drauf. Bei Garantie steht nix im System".


    Ich bin mittlerweile extrem Misstrauisch was genau gemacht wurde, nachdem die mir keinerlei Dokumentation oder Nachweis zu der Garantieleistung geben wollen. Ich hab da echt das Gefühl dass da irgendwas garnicht passt, nachdem sich die Werkstatt quasi direkt wehrt mir Auskunft über die geleistete Arbeit zu geben. Alles nur Mündlich und außer den sehr wagen Eintrag im Serviceheft nix schriftliches...


    Jetzt die Frage an euch:
    Wie steht ihr zu der Sache, dass ich zu der geleisteten Arbeit auch eine Dokumentation bekomme?

    Oder ist das bei Yamaha normal, dass man bei Garantieleistungen nichts bekommt?


    Wie würdet ihr jetzt vorgehen, wenn sich der Händler bzw. die Werkstatt komplett quer stellt?

  • #3

    Da du die MT10 im Oktober 21 gekauft hast, gilt noch die Garantie (hast ja sowieso 5 Jahre). Deswegen verstehe ich die Aussage des Händlers wegen "Kulanzleistung" nicht.

    Der Motor wurde auf Garantie getauscht. Die Garantiebedingungen decken den Motor ab.


    Ich würde einen Brief an den Händler schreiben (am besten Einschreiben mit Rückschein), in dem du ihn aufforderst einen Nachweis für die geleisteten Arbeiten zu erstellen.

    Am besten setzt du hier eine Frist von einer Woche.

    Wenn das nichts bringt, würde ich die Sache einem Anwalt übergeben.


    Aber vielleicht reicht auch der Eintrag in's Serviceheft - ich hab leider keinerlei Erfahrung was Garantiefälle bei Yamaha betrifft.

  • #4

    Ich hatte auch schon kontakt zu einen Anwalt, und laut Telefonat gibt es an sich kein gesetzlichen Anspruch drauf, dass mir der Händler da was aushändigt.

    Er hat mir zwar noch gesagt, dass es 2017 ein Gerichtsurteil gab, das genau wie mein Fall war, und der Kläger gewonnen hat. Auf Basis von den Urteil stellt er mir einen Brief bzw. E-Mail auf. Ich werd morgen nochmal bei einen anderen Händler anrufen und ggf. auch direkt hin fahren, was die mir dazu sagen können und deren Meinung dazu ist.

    Das ist zwar eigentlich nicht meine Art, dass ich da mit Anwalt und Co. ankomm, aber wenn sich die Werkstatt so quer stellt, und mir nur mündliche, und widersprüchliche Aussagen macht, seh ich bald auch keinen anderen Ausweg mehr, als dann ggf. den Text vom Anwalt zu schicken...

    Ich hab mittlerweile den Verdacht, dass bei meiner Werkstatt irgendwas falsch lief. Wahrscheinlich beim 10000er Service und die wollen den "Fehler" nicht zugeben. Ob's stimmt weiß ich nicht, und ist nur eine Mutmaßung von mir. Aber warum sonst sollte sich die Werkstatt so quer stellen? Irgendwas läuft da nicht richtig....


    Anfangs immer hieß es auch immer, dass der Motor von Yamaha auf Garantie getauscht wird. Nur beim Telefonat diesen Dienstag hieß es auf einmal Kulanz, und dass das nicht auf Garantie gelaufen ist.... Laut Werkstattmeister hätte die Maschine auch angeblich keine Garantie mehr, weil die ja Baujahr 2017 wäre. Da passt also irgendwas überhaupt nicht bei meinen Händler und seiner Werkstatt....

  • #5

    Der Ölkühler ist nicht das Problem, den kann man ausgebaut durchspülen (wird jeder gelernte Mechaniker so machen).


    Ist der Motor an sich wirklich NEU? Weil auf Kulanz geht kein Händler freiwillig bei einem 3-5k teuren Motor. Finde das Kommunikationsverhalten seitens Händler sehr schade.


    Was meinst du denn was beim letzten Service falsch gelaufen soll?

  • #6

    Naja, wie gesagt, das ist eine Mutmaßung von mir. Das Motorrad war ca. 3000km davor beim Service. Dann kam der Motorschaden, und jetzt bekomm ich null Auskunft von der Werkstatt. Bei Yamaha ist auch nix hinterlegt. Zuerst wurde von Garantie gesprochen, beim letzten Anruf von Kulanz. Ich soll mich beim Händler melden, wenn ich Infos zum Motortausch brauch oder wenn ein Käufer einen genauen Nachweis will. Am Schalter wird aber nix gefunden, und ich als Besitzer bekomm auch keine Auskunft. Die Dame vom Büro hat mir auch gezeigt, dass da bei denen nichtmal ein Arbeitsauftrag im eigenen System hinterlegt ist.


    Das hört sich für mich an, als ob da irgendwas vertuscht werden soll. Wenn alles gut und richtig gelaufen wär, würden die mir doch nen Nachweis ausstellen, was gemacht wurde. Das weckt kein Gefühl von Vertrauen, und ich mach mir Gedanken, warum die so blocken.


    Wenn ich überleg, was ich für einen Stapel Papier bekommen hab als beim Auto damals das Getriebe auf Garantie getauscht wurde. Da war jede einzelne Schraube und alles aufgelistet. Hier muss ich schon aktiv nachfragen, damit ich einen Stempel ins Serviceheft bekomme.


    DAS ist halt jetzt die Frage, die ich mir auch stelle. Laut werkstattmeister angeblich ja. Aber ich hab akut keine Möglichkeit das zu prüfen...


    Voallem kommt mir gerade, jetzt passt ja auch der Km-Stand vom Motor zum Tacho nichtmehr. Also MUSS das meiner Meinung nach bei Yamaha hinterlegt sein, sonst werden die Motorbetreffenden Service jetzt ja viel zu früh gemacht, wenn das die andere Werkstatt nicht sieht. Das wird sich keiner hinstellen, und erstmal die Garantiehistorie vom Motorrad raussuchen, wenn's nicht im Digitalen Serviceheft steht....

  • #7

    Wenn du die Yamaha Garantie hast, dann schreib Yamaha an und fordere Auskunft drüber. Wenn du nur die Gewährleistung vom Händler hast dann beschwere dich bei Yamaha drüber dass dir Papiere über den Motortausch fehlen. Nach 1000km müsstest du nämlich zur Inspektion….

  • #8

    Hab Gerade mit einer anderen Werkstatt telefoniert, und die haben auch nichts in der Garantiehistorie gefunden. Und da MUSS das drinnen stehen. Auf anraten aus den Telefonat hab ich nochmal bei Yamaha angerufen. Da wird jetzt nochmal nachgeforscht, und bei meinen (ex)Händler bzgl. den Motortausch nachgefragt.


    Laut Yamaha muss das auf jeden Fall hinterlegt sein. Egal ob Kulanz oder Garantie. Alleine weil der neue Motor ja ein neues Serviceinterval hat.


    Die forschen jetzt nach, und melden sich dann in 2-3 Tagen wieder bei mir, was die gefunden haben. Je nachdem was da dann raus kommt, werd ich den Brief vom Anwalt abschicken oder nicht.


    Aber sowohl der 2. Händler als auch Yamaha haben mir Telefonisch bestätigt, dass da was ganz und garnicht passt....

  • #9

    Ich stell mir die Frage: sieht der Motor denn neu aus? Ich meine der Unterschied zu deinem 13k Motor sollte doch sofort erkennbar sein oder?


    Achso aber ja generell stimme ich dir zu, bei einem Garantieaustausch GERADE wenn es den Motor betrifft, sollte da eine 0€ Rechnung oder ein Werkstattauftrag da sein in der exakt aufgelistet ist was gemacht wurde. Gerade eben weil: Was ist mit Kühler? Was ist mit Ölpumpe, Wasserpumpe, Kupplung, Flüssigkeiten etc etc.....

  • #10

    Der Motor ist augenscheinlich auch neu, oder einer mit geringer Laufleistung. Er war komplett sauber, und ohne irgendwelche Rückstände.
    Genau kann ich's aber auch nicht sagen. Beide Kühler wurden auf jeden Fall nicht erneuert. Da sind noch die originalen verbaut.

    Eben. Der Meinung bin ich auch. Da kann soviel gemacht, oder auch nicht gemacht sein. Das weiß im Moment niemand ausser die Werkstatt...


    Irgendwas stimmt da nicht. Ich bin gespannt, was Yamaha zu der Sache sagt, wenn deren Nachforschung durch ist.


    Jetzt hab ich noch einen "Hinweis" bekommen, dass ich den Händler ggf. ein Rückkaufangebot machen soll, und dafür nichts mehr nachforsche, oder zum Anwalt gehe. Das werd ich wahrscheinlich auch noch mit in den Ring werfen.

    Ich hab meine MT 10 geliebt. Jeder einzelne km war ein Traum mit der bis zum Motorschaden. Nur nach den ganzen Rumgescheiße mit den Händler ist mir jeglicher Spaß an der Maschine vergangen. Die MT10 macht schon noch spaß beim Fahren, aber ich hab nach den Motorschaden und verhalten vom Händler echt Bauchweh, wenn ich aufsteige...

    Die Maschine war eigentlich wie für mich gemacht. ggf. noch einen ticken weniger verbrauch, und die wär absolut ultimativ perfekt für mich gewesen. Die hat Temprament, kann aber auch entspannt und bequem lange strecken zurücklegen. Dazu noch der grandiose CP4 Sound. Unbeschreiblich gut!

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