Füße stehen an Soziusrasten an

  • #21

    Tatsächlich ist es wirklich so, wenn 2 Sitzer eingetragen ist, muss auch alles dafür vorhanden sein. Man darf z.B. auch nicht den Halteriemen einfach abbauen.

    Gleiches gilt aber auch in die andere Richtung. Hat man seine Maschine z.B. als 1 Sitzer eintragen lassen, muss alles weg, was es ermöglichen würde eine 2te Person mitzunehmen...


    Finde diese Regelung einfach nur bescheuert aber so ist das in D.

  • #23

    Dann ist meine SC77 (non-SP) und meine RSV4 illegal?

    Insbesondere die RSV4 kam mit einer Soziusabdeckung ab Werk (Sitz mit Riemen im Karton).


    Eben das ist nicht klar.

    Fragst tüv sagt er dir was Bunsi sagt an einem Tag und am nächsten, beim nächsten Prüfer die Variante mit Bau alles weg, Umtragen unnötig, es darf nur kein Sitz nutzbar sein.

    Tag 3 dann mal bei Dekra: Wenn kein Sitz dann müssen die rasten weg. Umgedreht egal.


    🤬

  • #24

    Wie so vieles im Paragraphendschungel, wird man das so explizit nicht finden.

    Mir haben das 2 TÜV Prüfer mal erklärt, ist schon länger her.

    Aber wir wissen, dass die auch nicht immer alles richtig wissen...

    Eine Bestätigung dazu, habe ich aber mal in einem Video von einem Verkehrsanwalt gesehen.

    Vereinfacht gesagt, sind die Sachen wie Fussrasten und Haltegurt wohl rechtlich dem Anschnallgurt gleichgestellt. Diese dürfen wohl nur ausgebaut werden, wenn man dementsprechend die Sitzplätze ändern lässt.


    Sage ja absolut nicht, dass es logisch ist in D..ist ja vieles nicht aber so ist wohl die rechtliche Handhabe.


    Aber mal ehrlich gesagt, selbst die TÜV Prüfer bei mir, haben da bisher die Kirche im Dorf gelassen und nie was gesagt.

    Daher würde ich das auch einfach hinnehmen und machen. Wo kein Kläger, da kein Richter.

  • #25

    """Wie so vieles im Paragraphendschungel, wird man das so explizit nicht finden."""


    ALSO : keine Strafe ohne Gesetz


    PUNKT


    Man muss ja nicht typisch Deutsch immer den Lemming spielen. Oder ein dummes Schaf einer dummen Herde.


    Wer sich wehrt lebt nicht verkehrt !


    Aber wenn man halt will ........... :rolleyes:



    Und klar - wenn ich aus nem Bus die hinteren Sitze aus Platzgründen ausbaue dann lasse ich das schnell

    eintragen, baue die in den Sitzen integrierten Sicherheitsgurte aus und montiere die dann mit

    Spaxschrauben ( oder so ) in den Bus.



    ICH .... bin jetzt hier raus



    my character is me - my behavior depends on you

  • #26

    Verstehe die Diskussion nicht. Eigentlich ist die Gesetzeslage klar definiert:


    Im Fahrzeugschein ist die Zahl der Sitzplätze unter S.1 eingetragen.


    STVO § 61


    (1) Zweirädrige Kraftfahrzeuge, auf denen ein Beifahrer befördert werden darf, müssen mit einem Haltesystem für den Beifahrer ausgerüstet sein, das den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.

    (2) Zweirädrige Kraftfahrzeuge müssen für den Fahrer und den Beifahrer beiderseits mit Fußstützen ausgerüstet sein.


    Es gibt in der gesamten STVO keinen einzigen Hinweis, das das einfache entfernen des Sitzes und der Rasten diese Regelung Auserkraft setzt, wenn das nicht extra eingetragen wird. Punkt, Ende :D


    Der Rest ist also einfach nur "ist ja alles nicht so schlimm" und "der macht so und der macht so"... ich kann da keinen Paragraphendschungel finden....


    Die Frage nach dem Sinn dahinter ist eine andere ;D

  • #27

    Ok, aber bei der Vorführungen beim TÜV müssen alle im Fahzeugschein /Anlage 2 etc. vorhandenen Sitzplätze ordnungsgemäß vorhanden sein, also auch beim Motorrad. Die korrekte Funktion der Einrichtung gehört zur Überprüfung dazu. Wenn das nicht gegeben ist, gibt es keine Plakette oder du lässt den Sitzplatz austragen.

    Versuch mal bei Deinem Auto TÜV ohne Gurte oder Kopfstützen für die Rücksitze zu bekommen, ist das selbe.

    Wenn Du danach die Rasten oder nur den Riemen wieder abbaust, darfst Du im Prinzip keine 2. Person mehr mit nehmen bzw. Korintenkacker können Dir auch ne Mängelkarte aufs Auge drücken weil Deine eingetragen Sitzplätze nicht in vorgegebenem Zustand sind.


    Hatte das Drama mit dem Womo meiner Mum beim TÜV, der Gurt für einen der hinteren Sitzplätze fehlte, entweder neuen einbauen oder der Platz wird ausgetragen. 🤷🏼‍♂️

  • #29

    Ich kenne das auch so. Also die Rasten müssen dran bleiben. Wie das mit der Abdeckung geregelt ist? Wahrscheinlich sind dem TÜV die Rasten wie die Gurte beim Auto. Der Vergleich mit dem Auto....ich nehme die Sitze hinten raus (Caddy z.B.), der hinkt. Denn wenn die Sitze draußen sind, fährt da auch keiner mit. Wenn du aber die Gurte ausbauen würdest, könnte jemand theoretisch mitfahren da die Sitze vorhanden sind. Also darf man das nicht. So ist das wahrscheinlich auf die Rasten übertragen.


    Finde das auch sinnlos. Aber es wurde mir schon mal gesagt das durch entfernen der Rasten theoretisch die Betriebserlaubnis erloschen ist. Daher lasse ich mich gar nicht erst drauf ein.

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  • #30

    Ist ihn jeden Land verschieden,beim Vorführen wieder rauf und es passt,es hat mich noch keiner gefragt,wo meine Soziaraster sind,bei der MT03 würden sie gar nicht zum wegnehmen gehen,da hängt der Auspuff dran

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