ab Januar 2018; Update für SC-Project S1 mit DB-Eater
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- RN 45
- Doug
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#12 Zitat von DougHallo zusammen,
woher ich das weiß... ein neuer S1 mit DB-Eater liegt gerade vor mir.
Das Interessante daran ist; auf dem EG Type Approval Certificate steht !!
-> Original Presilencer with catalytic converter muffler WITHOUT noise reductions insertAnscheinend ist der DB-Eater für den Fall der Fälle ...
Nach einigem elektronischem Schriftverkehr kann ich aktuell den "Muffler" gegen eine alte Variante tauschen.
Aber, ich stell mir aktuell die Frage soll ich das? Kann auf der Strasse ohne Eater fahren, und wenn zu laut kann man jederzeit diesen verbauen.
Genau, ist mit einem Sprengring befestigt!
Den Aspekt mit der Renne habe ich noch garnicht bedacht ,.. hmmmmTauschen oder nicht ??
Gruß
DougMoin,
kannst du mal ein Foto vom SC mit Killer posten?
LG
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#19 Oh krass.
Ja, der Unterschied ist schon enorm und im Klang wird sich das garantiert auch niederschlagen.Da habe ich ja richtig Glück gehabt. Ich habe meinen am 10.10. bestellt und noch einen ohne Eater bekommen.
So leise Bedenken habe ich jetzt aber, weil der einzige Grund für den Eater ja nur sein kann, dass der ESD ohne Eater zu laut war.
Mir ist wichtig, dass man mit solchen Sachen unterwegs keinen Stress hat. V.a. wenn man im Ausland auf Tour ist.Aber ich habe den ESD mit E-Nummer, ohne Killer und zugehörigem Kärtchen ja ganz normal verbaut, ohne irgendwelche Manipulationen an der Klappe z.B.. Ich denke also, dass ich im Recht sein müsste, wenn ich angehalten werde, oder?
LG
Toni -
#20 Zitat von ToniOh krass.
Ja, der Unterschied ist schon enorm und im Klang wird sich das garantiert auch niederschlagen.Da habe ich ja richtig Glück gehabt. Ich habe meinen am 10.10. bestellt und noch einen ohne Eater bekommen.
So leise Bedenken habe ich jetzt aber, weil der einzige Grund für den Eater ja nur sein kann, dass der ESD ohne Eater zu laut war.
Mir ist wichtig, dass man mit solchen Sachen unterwegs keinen Stress hat. V.a. wenn man im Ausland auf Tour ist.Aber ich habe den ESD mit E-Nummer, ohne Killer und zugehörigem Kärtchen ja ganz normal verbaut, ohne irgendwelche Manipulationen an der Klappe z.B.. Ich denke also, dass ich im Recht sein müsste, wenn ich angehalten werde, oder?
LG
ToniHallo Toni,
ja du hast Bestandsschutz, das mit dem Killer ist erst ab dem 01.01.18 gültig.
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