1000 KM - Inspektionskosten und Auffälligkeiten
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#3 Zitat von Max S.Hallo zusammen !
Mich würde mal interessieren, wie hoch die Preise für die erste Inspektion sind und ob es Auffälligkeiten gab.
Hat schon jemand Erfahrungen ?Grüße vom Max !
Kannst mit ein bisschen mechanischer Erfahrung selber machen, Wartungspunkte sind im Benutzerhandbuch fixiert, Garantie erlischt auch nicht. Primär geht's um nen Ölwechsel und den Neuabrieb aus dem Motor zu kriegen (Wobei mein Altöl das da rauskam so quasi wie neu aussah). Musste nichts justieren oder nachstellen, allenfalls die Kettenspannung gut kontrollieren/nachstellen.
Ansonsten konnte ich keine Unregelmässigkeiten feststellen.Grüsse
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#5 Zitat von Ghostrider.1127Garantie = ispektion
Kein handler = Kein garantieStimmt so leider nicht ganz. Zumindest nicht in der Schweiz (3 Jahre Swiss Garantie). Der freundliche Yamaha Fachhändler um die Ecke hat es mir sogar bestätigt.
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#8 Bei der Garantie kann der Hersteller/Verkäufer durchaus die Bedingungen stellen, zum Beispiel auch, dass nur in bestimmten Werkstätten die Wartungsarbeiten durchgeführt werden dürfen. Garantie ist eine freiwillige Leistung.
Anders sieht es bei der Gewährleistung aus. Die ist gesetzlich festgesetzt und variiert je nach Land. Da gilt dann in Deutschland das nachfolgend geschriebene:
Zitat von bluntoDie Arbeiten müssen nachweislich fachgerecht durchgeführt werden. Ausnahmen sind Reparaturen. Diese müssen von Vertragswerkstätten ausgeführt werden
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#9 Zitat von WorfBei der Garantie kann der Hersteller/Verkäufer durchaus die Bedingungen stellen, zum Beispiel auch, dass nur in bestimmten Werkstätten die Wartungsarbeiten durchgeführt werden dürfen. Garantie ist eine freiwillige Leistung.
Anders sieht es bei der Gewährleistung aus. Die ist gesetzlich festgesetzt und variiert je nach Land. Da gilt dann in Deutschland das nachfolgend geschriebene:
Nur ist Hersteller NICHT = Verkäufer. Der Hersteller gibt die Garantie und somit ist auch jener für die Garantiebestimmungen zuständig. (Bei uns in der Schweiz ist für sämtliche Garantieabwicklungen der Hauptimporteur nach Absprache mit Yamaha zuständig).
Leidiges Thema, hoffen wir doch besser darauf das es keine Garantiefälle gibt
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#10 Zitat von steveoNur ist Hersteller NICHT = Verkäufer. Der Hersteller gibt die Garantie und somit ist auch jener für die Garantiebestimmungen zuständig. (Bei uns in der Schweiz ist für sämtliche Garantieabwicklungen der Hauptimporteur nach Absprache mit Yamaha zuständig).
Leidiges Thema, hoffen wir doch besser darauf das es keine Garantiefälle gibt
Das läuft bei uns in Ö gleich ab, was die Abwicklung betrifft.
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