Meinem ehemaliger Yamaha Händler wurde der Vertrag seiten Yamaha gekündigt oder nicht verlängert weil er zu klein war und keinen Show Room wie von Yamaha gewünscht einrichten konnte und wollte. Ich habe trotzdem weiter meine Inspektion dort gemacht was aber zu Problemen bei meiner Garantieverlängerung geführt hat. Beim Rückruf für den Bremslichtschalter wurde mir von Yamaha Deutschland über den Yamaha Vertragshändler, der dann den Schalter tauschen dürfte, mitgeteilt, dass man aus Kulanz die Inspektion bei meinem ehemaligen Vertragshändler einmalig akzeptieren würde, jedoch nur weil ich dort das Motorrad gekauft hatte.
Bei der gesetzlichen Gewährleistung ist meines wissens die Vertragshändler Bindung aufgehoben, bei der zusätzlich erworbenen Anschlussgarantie verpflichtet man sich aber dazu, die Inspektionen beim Vertragshändler durchführen zu lassen weil man hier ja außerhalb einer gesetzlichen Verpflichtung einen Vertrag mit Yamaha abschließt.
Der Besuch der Vertragswerkstatt wirkt sich aber bei Kulanzanträgen mit sicherheit positiv aus bzw. ist zu erwarten, dass bei nicht Durchführung der Inspektion bei Yamaha die Kulanz einfach abgelent wird, egal ob es einen Zusammenhang zur Wartung gibt oder nicht.