Ok, habe Spiegler mit geänderter Länge und Varioanschluss. Dafür gibt es keine ABE sondern ein TÜV Gutachten in dem die Leitungen als ABM Leitungen mit der Kennzeichnung SB auf dem Knickschutz beschrieben sind, folglich trägt der TÜV diese als ABM Leitungen mit Kennzeichnung SB ein.
Im Gutachten vom TÜV steht also, mit Bremspumpe aus Yamaha YZF R1 15,87 mm in Verbindung mit Bremsleitung ABM mit Kennzeichnung SB. Damit kann ich zur Zulassungsstelle und das wird dann in die Papiere eingetragen.