Da du die MT10 im Oktober 21 gekauft hast, gilt noch die Garantie (hast ja sowieso 5 Jahre). Deswegen verstehe ich die Aussage des Händlers wegen "Kulanzleistung" nicht.
Der Motor wurde auf Garantie getauscht. Die Garantiebedingungen decken den Motor ab.
Ich würde einen Brief an den Händler schreiben (am besten Einschreiben mit Rückschein), in dem du ihn aufforderst einen Nachweis für die geleisteten Arbeiten zu erstellen.
Am besten setzt du hier eine Frist von einer Woche.
Wenn das nichts bringt, würde ich die Sache einem Anwalt übergeben.
Aber vielleicht reicht auch der Eintrag in's Serviceheft - ich hab leider keinerlei Erfahrung was Garantiefälle bei Yamaha betrifft.