Soweit ich weiß muss nur die Größe der Reifen mit dem, was im Schein steht übereinstimmen.
Gibt aber spezielle Freigaben die vom Hersteller aus vorgesehen sind, nicht vom Gesetzesgeber. Beim CRA3 gabs mal ein Problem mit den älteren MT-09 oder Tracer Modellen mit der Pendelneigung, daher gabs keine spezifische Freigabe vom Reifenhersteller für bestimmte Modelle. Aufziehen konntest du es trotzdem auf eigene Gefahr.
Alle Angaben ohne Gewähr. Vielleicht kann der eine oder andere mein Wissen ergänzen oder korrigieren. Ich werde auch nicht jünger