Ich kenne das auch so. Also die Rasten müssen dran bleiben. Wie das mit der Abdeckung geregelt ist? Wahrscheinlich sind dem TÜV die Rasten wie die Gurte beim Auto. Der Vergleich mit dem Auto....ich nehme die Sitze hinten raus (Caddy z.B.), der hinkt. Denn wenn die Sitze draußen sind, fährt da auch keiner mit. Wenn du aber die Gurte ausbauen würdest, könnte jemand theoretisch mitfahren da die Sitze vorhanden sind. Also darf man das nicht. So ist das wahrscheinlich auf die Rasten übertragen.
Finde das auch sinnlos. Aber es wurde mir schon mal gesagt das durch entfernen der Rasten theoretisch die Betriebserlaubnis erloschen ist. Daher lasse ich mich gar nicht erst drauf ein.