Katzenaugen ? - Ist das Entfernen rechtens ?
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#23 Zitat von ToniDa es offenbar nicht ganz klar ist, lasse ich meine vorerst dran. Ja natürlich hat Yamaha das blöd gelöst diese runden Dinger da unten dran zu machen.
Aprilia macht es eleganter und hat längliche Katzenaugen auf der Telegabelseite. Am elegantesten finde ich es bei Kawa gelöst, die verbauen hauptsächlich rote Katzenaugen im hinteren Bereich des Motorrads.
Wenn man solche Lösungen wählt, weil einen die runden Augen stören, müsste man auch noch im legalen Bereich sein, wenn die Reflektoren die entsprechenden E-Nummern aufweisen.
Harley hat das auch echt schön gelöst, hat ähnlich wie es auch Aprilia hat längliche relativ schmale am Gabelholm montiert.
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#25 Hat jemand eine Ahnung, ob das hier eine ordnungsgemäße Alternative zu den runden Dingern ist?
Finde da leider nichts rechtskräftiges zu, außer auf der Seite selbst:
Mit der seitlichen Kennlichmachung gem. § 51 a Abs. 4 StVZO sorgen Sie für die optimale Sicherheit im Strassenverkehr.Viele Grüße aus Köln
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#29 @ FabsMT10 und alle anderen....
Grundsätzlich gilt... das was angebaut war als die COC erteilt wurde muss auch vorhanden sein. Bei bestimmten Veränderungen zahlt man ein Verwarngeld und bei anderen kann es ggf. teuer werden. Immer dann, wenn die BE erlischt z. B.
beim leerräumen des Brotkastens. Hier läge Erlöschen BE nach Abgasvariante vor. Würde bedeuten dass die Fahrt an der Kontrollstelle beendet ist und es auf dem Plateau eines Schleppers nach Hause geht.Bei fehlendem Rück- oder Seitenstrahler bekommt man aber keine Gefährdung gestrickt und es gibt ein Verwarngeld und eine Mängelkarte.
@ TOXXIC_KING
Kannst du bitte mal ein "Übersichtsfoto" einstellen? Würde das gerne mal aus der Entfernung sehen. -
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