Scorpion Exhaust

  • #17


    Würde mich auch interessieren. Eigentlich frisst doch der Brotkasten unten den meisten Schall, angenommen man ginge jetzt zum TÜV, lässt ne Messung nach Euro4-Vorgaben machen und die Maschine kommt ohne den Killer durch, dann kann einem doch die Polizei bei ner Kontrolle nichts, oder? (Vorrausgesetzt, man hat irgendwas schriftliches vom TÜV)


    Oder ist das wieder son bürokratischer Kram ala:
    "Wird mit DB-Killer geliefert, muss auch mit diesem Betrieben werden."


    Schöne Grüße,
    Störte

  • #18

    Sagen wir mal so ich bin kein freund vom Db killer, bin die letzten 2 Jahre ohne gefahren ohne Probleme zu haben aber interessiert mich trotzdem. Auf einer Seite hatte ich mal gelesen er sei Erlaubt mit/ohne Db killer.

  • #20

    Ich lehne mich mal weit aus dem Fenster und vermute, dass das mit dem fest verbauten DB-Killer eben nur für Neufahrzeuge gilt, die die Euro4 einhalten müssen. Sprich: Serienzustand. Der Auspuff ausm Zubehör muss erstmal garnichts, ist ja kein Teil des Neufahrzeugs. Allerdings macht es für den (Zubehör-) Hersteller wenig Sinn ihr Produkt so zu bauen, dass sie's nicht verkauft bekommen, ergo wird ein DB-Killer verbaut für den Euro4 Raum und der Rest der Welt darf ihn halt ausbauen.
    So könnte ich mir das zusammen reimen, ob's so stimmt weiß ich nicht. :?


    Schön wäre natürlich, wenn nur das Ergebniss zählt, also wenn alle Werte nach Euro4 eingehalten werden wär's egal ob man den DB-Killer eingebaut hat oder nicht...


    Fragen über Fragen....

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