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Wie so vieles im Paragraphendschungel, wird man das so explizit nicht finden.
Mir haben das 2 TÜV Prüfer mal erklärt, ist schon länger her.
Aber wir wissen, dass die auch nicht immer alles richtig wissen...
Eine Bestätigung dazu, habe ich aber mal in einem Video von einem Verkehrsanwalt gesehen.
Vereinfacht gesagt, sind die Sachen wie Fussrasten und Haltegurt wohl rechtlich dem Anschnallgurt gleichgestellt. Diese dürfen wohl nur ausgebaut werden, wenn man dementsprechend die Sitzplätze ändern lässt.
Sage ja absolut nicht, dass es logisch ist in D..ist ja vieles nicht aber so ist wohl die rechtliche Handhabe.
Aber mal ehrlich gesagt, selbst die TÜV Prüfer bei mir, haben da bisher die Kirche im Dorf gelassen und nie was gesagt.
Daher würde ich das auch einfach hinnehmen und machen. Wo kein Kläger, da kein Richter.