Zitat von Unclesam
Ist es eigentlich zwingend notwendig zu einem Yamaha Händler zu fahren um die Inspektion durchführen zu lassen oder kann man auch zu einer Freien Werkstatt fahren um den Service durchführen zu lassen.
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Wurde der Neu-Motorradkäufer bis vor wenigen Jahren noch durch die Garantievorgaben des Herstellers in der Garantiezeit an das herstellereigene Servicenetz gebunden, so änderte sich dieses im Jahr 2002 durch die GVO 1400/2002 der EU. Seitdem ist es den Herstellern nicht mehr erlaubt, Kunden durch diese "Bindungsmaßnahme" an das herstellereigene Servicenetz zu fesseln. Haben Sie noch nie von gehört? Klar, denn kein Hersteller und schon gar kein Händler hat dieses jemals groß publik gemacht. Warum auch, würde dieses doch ggf. zum Abwandern von Kunden zu anderen Werkstätten führen, die nicht zum eigenen Servicenetz gehören. Und wer läßt seine Kunden gerne freiwillig gehen?
Grundsätzlich gilt für alle Hersteller auf dem europäischen Markt: Die Neu-Motorradgarantie (wenn gegeben) bzw. Gewährleistung (gesetzlich vorgeschrieben nach BGB) erlischt nicht, wenn eine ordnungsgemäße (nach Herstellervorgabe) und regelmäßige Inspektion durchgeführt wird. Ein Hersteller oder Händler hat normalerweise nicht die Möglichkeit, den Kunden zur Wartung an sein Servicenetz/Händlernetz zu binden. Wer schlussendlich die Inspektionen durchführt, obliegt dem Besitzer des Fahrzeuges. Fast alle europäischen Hersteller haben zuletzt gegenüber dem ZDK versichert, sich an diese Grundsätze zu halten.
Quelle:
http://www.2wheels4u.de/de/ueb…ntie-und-gewaehrleistung/