Beiträge von Worf


    Bei meiner FZ1 hatte ich so schöne Titan-Rohre von Akrapovic montiert. Die haben auch nach 7 Jahren noch in allen Regenbogenfarben gestrahlt, auch ohne irgendeine Politur (ich bin nämlich ein fauler Sack).
    Hoffentlich wird früher oder später von Akrapovic wieder so etwas angeboten.

    Ich finde den Endtopf gar nicht so schlimm und aus edlem Titan ist der sowieso schon.
    Eher muss man etwas gegen diese hässlichen Krümmerrohre und den Sammler (Brotkasten) tun. Zumal die mit der Zeit immer gammeliger werden. Da müssen auch Teile aus Titan her.

    Die Kellermann Micro Rhombus LED hatte ich sieben Jahre an meiner FZ1.
    Die sind nicht nur klasse weil sie so gut aussehen, sondern besonders weil sie sehr hell blinken und für die Verkehrsgegner extrem gut sichtbar sind.
    Kann ich nur empfehlen. Sie kosten halt fast 60 Euro pro Stück (nicht pro Paar!).


    Gibt es dazu ein offizielles Schriftstück in den weiten des Internets zu lesen, oder eines von vielen Gerüchten?


    Die MT-10 ist doch mit den seitlichen Reflektoren homologiert. Darf ich dann diese Änderung vornehmen?
    Ich weiß, normalerweise kräht da kein Hahn danach. Wie sieht es allerdings aus, wenn mich irgend so ein verpennter Autofahrer seitlich erwischt und die Versicherung von dem Penner aufmerksam genug ist, die Details des zugelassenen Fahrzeugs zu kennen? Kann das eventuell zu einem Teil-Selbstverschulden führen?


    Jetzt mal keine Spekulationen und Meinungen zu meinen Fragen mehr, sondern Fakten. Kennt die jemand?


    Und genau so ist es bei der FZ1. Allerdings nur ganz im unteren Drehzahlbereich, beim Anfahren. Kurz nach dem Ausbau der Klappe habe ich die FZ1 doch des öfteren abgewürgt.
    In den Akrapovic-Auspuffrohren war halt keine Klappe vorgesehen.


    Außer bei einer Änderung der kompletten Abgasanlage sehe ich keinen Grund die Klappenfunktion zu deaktivieren.

    Bei der Garantie kann der Hersteller/Verkäufer durchaus die Bedingungen stellen, zum Beispiel auch, dass nur in bestimmten Werkstätten die Wartungsarbeiten durchgeführt werden dürfen. Garantie ist eine freiwillige Leistung.


    Anders sieht es bei der Gewährleistung aus. Die ist gesetzlich festgesetzt und variiert je nach Land. Da gilt dann in Deutschland das nachfolgend geschriebene: