@ FabsMT10 und alle anderen....
Grundsätzlich gilt... das was angebaut war als die COC erteilt wurde muss auch vorhanden sein. Bei bestimmten Veränderungen zahlt man ein Verwarngeld und bei anderen kann es ggf. teuer werden. Immer dann, wenn die BE erlischt z. B.
beim leerräumen des Brotkastens. Hier läge Erlöschen BE nach Abgasvariante vor. Würde bedeuten dass die Fahrt an der Kontrollstelle beendet ist und es auf dem Plateau eines Schleppers nach Hause geht.
Bei fehlendem Rück- oder Seitenstrahler bekommt man aber keine Gefährdung gestrickt und es gibt ein Verwarngeld und eine Mängelkarte.
@ TOXXIC_KING
Kannst du bitte mal ein "Übersichtsfoto" einstellen? Würde das gerne mal aus der Entfernung sehen.