Beiträge von Wichtelsteiner


    Finde ihn nicht zu laut,man wird im Strassenverkehr wenigstens gehört :lol: :lol: :lol: :lol:würde ihn nicht mehr hergeben


    Ja Marcel,das er das nicht gekonnt hätte,glaube ich nicht nicht, die Frage die sich in der Schweiz stellt,du suchst andauernd einen Freundlichen,und die gibt es normalerweise genug in dieser Region,und wenn du mit den Speed dort geblitzt wirst,fährst du nicht mal mehr Rollinator,von den Strafen wo wir von 30-50 Tagessätzen reden, keine Frage,und auf dieser Strecke 60 zu schnell dann ist der Töff auch noch weg,und du fällst unter das Rasergesetz.,und dann wirds richtig gemütlich.Und 60 zu schnell bist du schnell :lol:


    Die verschärften Strafbestimmungen des Strassenverkehrsgesetzes richten sich zum einen gegen Autofahrer, die waghalsig überholen oder sich auf Strassenrennen einlassen und damit ein hohes Unfallrisiko eingehen. Zum andern geht es um Schnellfahrer. Wer in einer 30er-Zone mit 70 km/h, in einer 50er-Zone mit 100 km/h, bei Tempo 80 mit 140 km/h unterwegs ist und bei höheren Höchstgeschwindigkeiten 80 km/h zu schnell fährt, begeht eine als Verbrechen strafbare Verkehrsregelverletzung und wird mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem bis vier Jahren bestraft. Zudem wird der Führerausweis für mindestens zwei Jahre entzogen. Auch kann der Strafrichter anordnen, dass das Fahrzeug des Täters eingezogen und verwertet wird.