Katzenaugen ? - Ist das Entfernen rechtens ?

  • #1

    Hallo in die Runde !
    Ich bin nicht so ganz auf dem Laufenden was die Euro 4 Bestimmungen angeht.
    Ist es nun erlaubt die Katzenaugen zu entfernen, ohne das die Rennleitung hier mit schwarzer Flagge und/oder Strafzahlungen einschreiten kann, - oder nicht ?


    Wer kennt sich aus ?


    Grüße vom Max !

    Grüße vom Max !


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    Fehlendes Fahrkönnen wir durch Wahnsinn kompensiert !

  • #5

    In Österreich sind die Dinger noch nicht Pflicht und dürfen demontiert werden.


    Quelle: Rechtvertretung des ÖAMTC und Rücksprache mit der Landesregierung.


    Lg. Roland

  • #6


    Ich hab ziemlich lange gesucht, aber keine Info aus einer offiziellen Quelle (TÜV) gefunden - wo hast Du was gefunden, daß es Pflicht ist?
    Und ich meine nicht in einem Forum


    Gruß Slay

  • #8


    Gibt es dazu ein offizielles Schriftstück in den weiten des Internets zu lesen, oder eines von vielen Gerüchten?


    Die MT-10 ist doch mit den seitlichen Reflektoren homologiert. Darf ich dann diese Änderung vornehmen?
    Ich weiß, normalerweise kräht da kein Hahn danach. Wie sieht es allerdings aus, wenn mich irgend so ein verpennter Autofahrer seitlich erwischt und die Versicherung von dem Penner aufmerksam genug ist, die Details des zugelassenen Fahrzeugs zu kennen? Kann das eventuell zu einem Teil-Selbstverschulden führen?


    Jetzt mal keine Spekulationen und Meinungen zu meinen Fragen mehr, sondern Fakten. Kennt die jemand?

    2 Mal editiert, zuletzt von Worf ()

  • #10

    Das entfernen der Katzenaugen lässt die Betriebserlaubnis erlöschen. Da gibt es schon genug anwaltliche Aussagen dazu zu googeln.
    Die Maschine wurde mit Katzenaugen homologiert und zugelassen, also müssen sie auch dran sein.
    Durch den Abbau kann eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer entstehen.


    Wahrscheinlich kräht im Normalfall kein Hahn danach, aber wenn man über den Haufen gefahren wird, sucht die Versicherung jedes Schlupfloch.

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